1. Eine der vier Kostenermittlungsarten der DIN 276. Der Kostenanschlag dient der genauen Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Kosten und basiert auf vorliegenden Angeboten, Honorar- und Gebührenberechnungen und anderen bereits entstandenen Kosten. Der Kostenanschlag ist in Leistungsphase 7 des § 15 HOAI zu erbringen.
2. Siehe Kostenvoranschlag.
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