Bei dem Begriff Nachtrag kann es sich um ein Nachtragsangebot oder um eine Nachtragsvereinbarung handeln. Der Nachtrag folgt einem Hauptvertrag und beinhaltet vornehmlich eine Vertragsänderung oder eine Zusatzleistung.
Bei einem VOB-Vertrag sind die Vertragsparteien bei der Preisbildung zu einem Nachtrag nicht frei, sondern sind an die Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebots gebunden (siehe zum Beispiel §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B).
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