Der Begriff „Trockenbau“ umfasst das gesamte Spektrum des trockenen Ausbaus von Gebäuden in Form von Arbeiten an Decken, Wänden und Böden.
Die Leistungsbeschreibung von Trockenbauarbeiten, sowie deren Abwicklung und schließlich auch deren Abrechnung ergibt sich aus den „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“, die im Teil C der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt sind. Speziell für Trockenbauarbeiten kommt hier die DIN 18340 zur Anwendung. „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ enthält darüber hinaus die DIN 18299.
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