Hierunter versteht man Stundenlohnarbeiten, die in Verbindung mit einem Leistungsvertrag (Pauschalvertrag oder Einheitspreisvertrag) für nicht vorgesehene beziehungsweise zusätzliche Leistungen zu Stundenlohnabrechnungspreisen ausgeführt werden. Häufig sind in Leistungsverträgen Bedarfsposition vorhanden, die den Auftragnehmer verpflichten, bei Bedarf die dort genannten Leistungen zu den im Hauptvertrag vereinbarten Stundensätzen auszuführen.
Die angehängten Stundenlohnarbeiten sind von den "selbstständigen Stundenlohnarbeiten" (siehe dort) abzugrenzen.