Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder zumindest bestimmbare Zeiträume, die entweder nach Zeiteinheiten (wie Tage, Wochen oder Monate) festgelegt sind oder durch Angabe des Beginns und des Endes eingegrenzt werden.
Für die Fristberechnung gelten die Bestimmungen des BGB (§ 186ff).
Das Bauvertragsrecht kennt eine Vielzahl von Fristen, wie die Ausführungsfrist, die Aufforderungsfrist zum Ausführungsbeginn (§ 5 Abs. 2 VOB/B), die Frist für Mängelansprüche (§ 13 Abs. 4 VOB/B, § 634a BGB) die Abnahmefrist (§ 12 Abs. 1 VOB/B), die Einreichungsfrist für die Schlussrechnung (§ 14 Abs. 3 VOB/B) und die Zahlungsfristen in §§ 286 BGB, 16 Abs. 1 und 3 VOB/B).