Von einer Überzahlung spricht man, wenn die vom Auftraggeber geleistete Vergütung die berechtigte Forderung des Auftragnehmers übersteigt. Eine Überzahlung kann ihre Ursache in überzogenen Abschlagsrechnungen, in Aufmaßfehlern, Rechen – oder Übertragungsfehlern haben.
Ist eine Überzahlung festzustellen, so steht dem Auftraggeber in der Regel ein Rückforderungsrecht wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" (§ 812 BGB) zu.
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