Das Arbeitsrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Bauarbeitsrecht berücksichtigt darüber hinaus bauspezifische Besonderheiten aufgrund gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen.
Das Arbeitsrecht ist insbesondere deshalb eine schwierige Rechtsmaterie, weil es bisher kein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“ gibt. Arbeitsrechtliche Bestimmungen finden sich in ca. 60 verschiedenen Gesetzen, die zudem noch zahlreiche Regelungslücken aufweisen. Diese Lücken sind auch der wesentliche Grund für eine umfassende und wenig übersichtliche Rechtsprechung.
So gibt es beispielsweise keine gesetzliche Bestimmung, wonach ein Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (z.B. wegen wiederholtem Zuspätkommen) im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes erst zulässig ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deswegen früher schon einmal abgemahnt hat und der Arbeitnehmer trotz einer solchen Abmahnung wiederum mehrmals zu spät zur Arbeit erscheint (so das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung).
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Bauwirtschaft kommt hinzu, dass es zahlreiche gesetzliche und tarifliche Besonderheiten gibt, die im Streitfall zu beachten sind, wie z. B. tarifliche Ausschlussfristen, Urlaubskassenverfahren oder Saison-Kurzarbeitergeld.
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