Der Bausachverständige/Baugutachter ist eine Person, die über besondere Fachkunde auf dem Gebiet des Bauens und der Bautechnik verfügt. Allerdings ist zu beachten, dass die Bezeichnung “Sachverständiger” in Deutschland nicht geschützt ist, so dass sich jeder “Bausachverständiger” nennen kann.
Im Gegensatz dazu gibt es Sachverständigengruppen mit geschützten Berufsbezeichnungen:
Im privatrechtlichen Bereich handelt es sich hierbei um den EU-zertifizieren Sachverständigen gemäß ISO 17024 und den Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Der Sachverständige nach DIN ISO 17024 verfügt über eine hohe Qualifikation, findet jedoch im deutschen Recht bislang keine ausdrückliche Berücksichtigung.
Demgegenüber besitzt der Öffentlich bestellte und vereidigten Sachverständige mit den §§ 36 und 36a Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland eine gesetzliche Grundlage. Der § 36 GewO verpflichtet dabei diese Sachverständigen u.a. zur absoluten Weisungsfreiheit und Objektivität bei Ausübung ihrer gutachtlichen Tätigkeit. Bei Gerichtsverfahren sollen in der Regel nur diese Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 ZPO).
Der nicht öffentlich bestellte und vereidigten Sachverständige (der so genannte freie Sachverständige) sollte über eine seine Qualifikation unter Beweis stellende berufliche Ausbildung (zum Beispiel Meister, Diplom-Ingenieur, Diplom-Kaufmann) verfügen und langjährige erfolgreiche Berufspraxis nachweisen können.
Die Tätigkeit des Sachverständigen ist vielfältig. In der Regel wird er eingesetzt, um als Privatgutachter oder vor Gericht Fragen zu Baumängeln zu klären oder die Angemessenheit von Forderungen des Auftragnehmers (etwa zur Vergütung, Nachtragsforderungen, Behinderungen usw.) festzustellen. Auch als Schiedsgutachter, Schiedsrichter oder Mediator kann er tätig sein.
Im Gegensatz zu diesen privatrechtlich tätigen Sachverständigen erfüllt der “staatlich anerkannte Sachverständige” für bestimmte Fachbereiche hoheitliche Aufgaben, die er zur Entlastung von Behörden übernimmt. Im Bausektor ist er hierbei sachverständig tätig unter anderem im Brandschutz, im Erd-und Grundbau, zur Prüfung der Standsicherheit von Gebäuden und für den Schall- und Wärmeschutz.
« zur Glossar-Übersicht