Bei Durchführung einer Baumaßnahme ergeben sich die unterschiedlichsten Risiken sowohl für den Bauherren als auch für die bauausführenden Unternehmen, Architekten und Sonderfachleute. Entsprechend umfangreich sind die Möglichkeiten der Beteiligten, sich diesbezüglich zu versichern. Nachstehend die wichtigsten Versicherungen:
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die Risiken des Bauherrn ab, die sich aus dessen Verkehrssicherungspflicht, seinen Überwachungspflichten und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ergeben.
- Die Bauwesenversicherung/Bauleistungsversicherung kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom ausführenden Unternehmen abgeschlossen werden, wobei die jeweiligen Versicherungsbedingungen unterschiedlich sind. Diese Versicherung deckt im Wesentlichen die Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Blitzschlag usw.), Vandalismus oder Diebstahl von Baumaterialien am Bau ab.
- Die Baugeräteversicherung ist ein Unterfall der Bauwesenversicherung, die den Unternehmer vor Diebstahl oder Schäden an seinen Baugeräten schützt, soweit diese durch "höhere Gewalt" oder "unabwendbare Ereignisse" verursacht werden.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers deckt gesetzliche Schadensersatzansprüche ab, die der Auftraggeber oder auch unbeteiligte Dritte im Zusammenhang mit der Bauausführung gegen den Auftragnehmer erheben.
- Die Berufshaftpflichtversicherung der am Bau beteiligten Architekten, Bauingenieure oder Sonderfachleute (zum Beispiel Statiker) erfasst diejenigen Haftpflichtfälle, die sich aus deren beruflichen Sphären ergeben können. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Die Versicherungen haben hierzu genormte "Risikobeschreibungen" entwickelt, die das versicherte Risiko definieren.
- Die Gewährleistungsversicherung der ausführenden Unternehmen deckt das Risiko, dass diese bei der Durchführung von Bauleistungen Mängel verursachen. Im Gegensatz zu anderen Ländern (zum Beispiel Frankreich) ist allerdings festzustellen, dass in Deutschland nur wenige ausführende Unternehmen eine solche Versicherung abschließen, die im Übrigen auch nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten wird.
Neben diesen "Hauptversicherung" gibt es weitere Versicherungsmöglichkeiten für den Einzelfall, wie etwa die "Bauhelferversicherung", die bei einem Hausbau mit Eigenleistungen in Betracht kommt.
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